Asbestzement – kein Risikofaktor bei sachgerechtem Umgang

   

Verursacht durch die Medienberichterstattung über die Sanierung von Bauten mit Spritzasbest hat die Diskussion über Gesundheitsrisiken auch auf das Thema "Verwitterung" von Asbestzement-Platten und -Tafeln im Dach- und Fassadenbereich übergegriffen. Missverständliche Äußerungen und unvollständige Berichte machen einige Klarstellungen notwendig.


 
     
Sachgerechter Umgang mit Asbestzement,
Dr.-Ing. Johannes Michatz (PDF)

 
   
Ausgebaute Asbestzement-Produkte
sind besonders überwachungsbedürftiger Abfall
Seit dem Jahr 2002 muss für Baustoffe aus Asbestzement ein Entsorgungsnachweis für besonders überwachungsbedürftige Abfälle geführt werden. Sie werden nach dem neuen europäischen Abfallcode eingeordnet in den Abfallschlüssel EWC 170605. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Deponiebetreiber wird empfohlen.
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