Downloads

Eine Auswahl an Veröffentlichungen
"Übersicht zur Umstellung auf den Werkstoff Faserzement". Online-Publikation des VdFZ e.V., Heidelberg, 2003, (PDF, 168 KB)
zum Download
"Übersicht zur Umstellung auf den Werkstoff Faserzement". Online-Publikation der Eternit AG (Deutschland), später Eternit GmbH, Heidelberg, heute Etex Germany Exteriors GmbH, Beckum; 2003, (PDF, 168 KB)
zum Download
Michatz, Johannes: "Sachgerechter Umgang mit Asbestzement". Online-Publikation des VdFZ e.V., Heidelberg, 2008, (PDF, 133 KB)
zum Download
Michatz, Johannes: "Sachgerechter Umgang mit Asbestzement". Modernisierungs-Magazin 6/2005, S. 22-26, Sonderdruck des VdFZ e.V., Heidelberg, 2005, (PDF, 1133 KB)
zum Download
Bornemann, P.: "Umgang mit Asbestzement-Produkten bei vorgehängten, hinterlüfteten Fassaden (VHF) und Außenwand-Verbundelementen". Online-Publikation des VdFZ e.V., Heidelberg, 2004, (PDF, 40 KB)
zum Download
Bornemann, P.: "Umgang mit Asbestzement-Wellplatten und -Dachplatten bei Dächern". Online-Publikation des VdFZ e.V., Heidelberg, 2004, (PDF, 57 KB)
zum Download
Umweltbundesamt, Fachgebiet II 2.4; Berlin, März 1992/7/Zi "Stellungnahme zum Einsatz von Hochdruckreinigungsgeräten auf Asbestzement-Dächern". Online-Publikation des VdFZ e.V., Heidelberg, 1992, (PDF, 42 KB)
zum Download
TRGS 519 - Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. BAuA - Ausschuss für Gefahrstoffe, auf www.baua.de
zum externen Download
BBSR-Berichte KOMPAKT: "Gefahrstoff Asbest". Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Auflage 2, 2010-02, (PDF, 936 KB)
zum externen Download
VDI 3469 Blatt 2:2016-09 "Emissionsminderung - Herstellung und Verarbeitung von faserhaltigen Materialien - Faserzementprodukte". Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf, 2016.

Weiterführende Links

Weitere Informationen

Placeholder Picture

Arbeitsschutz

Bei Abbruch von und Reparaturarbeiten an Asbestzement sind Arbeitsschutz-Vorschriften (z.B. TRGS 519) zu beachten.   Arbeiten sind dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzeigen.
Die Beaufsichtigung und Durchführung der Arbeiten dürfen nur durch geschultes, sachkundiges Personal erfolgen. Handwerks-Innungen bieten hierzu Sachkundekurse an. Auskünfte erteilen die Gewerbeaufsichtsämter.

zum externen Download
Placeholder Picture

Entsorgung

Ausgebaute Asbestzement-Produkte sind besonders überwachungsbedürftiger Abfall. Seit dem Jahr 2002 muss für Baustoffe aus Asbestzement ein Entsorgungsnachweis für besonders überwachungsbedürftige Abfälle geführt werden. Sie werden nach dem neuen europäischen Abfallcode eingeordnet in den Abfallschlüssel EWC 170605. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Deponiebetreiber wird empfohlen.
Weitere Hinweise fänden sich zum Beispiel in der Broschüre "UmweltWissen" herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Umwelt

zum externen Download
Placeholder Picture

Abfallschlüssel

Die für Sie nächstgelegene Deponie für Faserzement oder Asbestzement erfragen Sie  bitte bei Ihrer Gemeinde. 
Die Entsorgungsschlüssel lauten für

A) Faserzement
1) 170101 Beton, oder
2) 170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen, oder
3) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen

B) Asbestzement
1) 170605 asbesthaltige Baustoffe

zum externen Text des Gesetzes